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Gesetzesänderung zur TV-Versorgung 2024: Was Mieter wissen müssen

Eine Gesetzesänderung im Bereich der Telekommunikation steht bevor, die das Fernseherlebnis von Millionen von Mietern in Deutschland verändern wird. Ab dem Jahr 2024 wird es nicht mehr möglich sein, die Kosten für den Fernsehempfang über die Mietnebenkosten abzurechnen. Stattdessen müssen Mieter individuelle Verträge für ihre TV-Versorgung abschließen. Diese bedeutende Umstellung wird voraussichtlich fast jeden dritten Haushalt in Deutschland betreffen und erfordert von den Mietern eine wichtige Entscheidung darüber, wie sie zukünftig Fernsehen möchten.

Mehrheit der Mieter bevorzugt Kabel-TV trotz Gesetzesänderung

Eine kürzlich durchgeführte Umfrage zeigt, dass die Mehrheit der betroffenen Mieter trotz der bevorstehenden Gesetzesänderung weiterhin das bewährte TV-Kabel nutzen möchte. Das Kabel-Fernsehen hat sich über Jahrzehnte hinweg als zuverlässige und qualitativ hochwertige Quelle für Fernsehunterhaltung etabliert. Deutschlands größter Kabel-TV-Anbieter, Vodafone, hat bereits reagiert und bietet einen neuen Basis-Fernsehtarif mit dem Namen ‚TV Connect Start‘ an, der speziell auf die Bedürfnisse von Mietern zugeschnitten ist und monatlich weniger als 10 Euro kostet. Dieser Tarif richtet sich an Mieter, die bisher den Fernsehempfang über das Kabelnetz über ihre Mietnebenkosten abgerechnet haben.

‚TV Connect Start‘: Bequeme TV-Nutzung ohne technischen Aufwand

Mit ‚TV Connect Start‘ können Mieter weiterhin ihr gewohntes TV-Programm genießen, darunter 97 Fernsehprogramme, 28 in HD-Qualität, regionale und fremdsprachige Sender sowie mehr als 80 Radiosender. Marcel de Groot, Geschäftsführer Privatkunden bei Vodafone, betonte die Bequemlichkeit dieses Angebots: „Unsere ‚TV-Grundversorgung‘ eignet sich für alle treuen Fernseh-Puristen, denen ihre gewohnten Programme wichtiger sind als Streaming-Dienste oder Internet-Fernsehen. Niemand muss Kabel umstecken, zusätzliche Geräte installieren, eine zweite Fernbedienung verwenden oder Programme neu sortieren. Beim Kabelfernsehen bleibt alles so, wie es ist.“

Wichtiger Unterschied: Direkte Kostenübernahme durch Mieter

Es gibt jedoch eine entscheidende Änderung: Die Kosten für den Kabelanschluss werden zukünftig nicht mehr über die Nebenkosten an den Vermieter gezahlt, sondern direkt an Vodafone. Mieter müssen daher einen separaten Vertrag mit dem Unternehmen abschließen. Um ‚TV Connect Start‘ nutzen zu können, ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen Vodafone und dem Vermieter erforderlich, in der der Preis für den TV-Empfang über Kabelfernsehen festgelegt wird, nachdem die Umlagefähigkeit der Kosten entfällt.

Preisliche Attraktivität von Kabelfernsehen trotz Gesetzesänderung

Marcel de Groot wies darauf hin, dass viele Wohnungsbauunternehmen bereits Interesse an einer Zusammenarbeit mit Vodafone gezeigt haben, was bedeutet, dass die meisten Mieter voraussichtlich zwischen 8 und knapp 10 Euro monatlich für Kabel-TV zahlen werden. Dies liegt in einem ähnlichen Preissegment wie zuvor, als die Preise für die meisten Mieter zwischen 7 und 9 Euro lagen. Dies zeigt, dass Kabelfernsehen trotz der Gesetzesänderung preislich attraktiv bleibt und die Kosten für die Mieter nur leicht ansteigen werden.

Mehr als nur Basis-Kabelfernsehen: ‚Giga-TV‘ für anspruchsvolle Zuschauer

Für diejenigen, die mehr als nur Basis-Kabelfernsehen wünschen, bietet Vodafone die Möglichkeit, zusätzliche TV-Optionen wie ‚Giga-TV‘ hinzuzufügen. Dieses Angebot vereint Kabelfernsehen, Premium-TV und Internet-Streaming und bietet damit eine umfassende Lösung für anspruchsvolle Fernsehzuschauer. Darüber hinaus ermöglicht der Kabelanschluss eine schnelle Internetverbindung mit Download-Geschwindigkeiten von bis zu 1.000 Mbit/s.

Umfrageergebnisse: Mehrheit der Mieter bevorzugt Kabel-TV

Die Ergebnisse einer kürzlich durchgeführten Umfrage des Marktforschungsunternehmens Civey im Auftrag von Vodafone zeigen, dass die meisten Haushalte, die bisher über Kabel fernsehen, auch in Zukunft daran festhalten möchten. Über die Hälfte der Befragten plant, in den nächsten fünf Jahren weiterhin über Kabel fernzusehen oder hält dies zumindest für wahrscheinlich. Etwa 31 Prozent sind noch unentschlossen, während nur rund 14 Prozent der Befragten in Zukunft auf Kabelfernsehen verzichten oder dies für wahrscheinlich halten. Besonders die Altersgruppe der 40-49-Jährigen (68 Prozent) und der über 65-Jährigen (60 Prozent) sind große Fans von Kabelfernsehen.

Vorteile von Kabel-TV laut Umfrage

Die Umfrage ergab auch, dass fast die Hälfte der Befragten die Empfangsqualität von Kabel-TV als die beste Option betrachtet. Internet-Fernsehen wurde nur von etwa 9 Prozent bevorzugt, während Satelliten-TV und terrestrisches Fernsehen DVB-T2 jeweils rund 6 Prozent der Stimmen erhielten. Ein Hauptvorteil von Kabel-TV, wie von den Befragten hervorgehoben, liegt darin, dass keine zusätzliche Technik wie ein separater Receiver für den TV-Empfang benötigt wird. Hinzu kommen der wetterunabhängig gute Empfang, die gute Bild- und Tonqualität sowie die große Auswahl an TV-Kanälen. Die kurzen Umschaltzeiten wurden als weniger wichtig erachtet. Dies unterstreicht, dass Kabel-Nutzer ihren Anschluss als einfache und bequeme Möglichkeit zur Grundversorgung mit den wichtigsten Sendern schätzen.

Fazit: Kabel-TV bleibt eine beliebte Option trotz Gesetzesänderung

Insgesamt zeigt die bevorstehende Gesetzesänderung zur Telekommunikation, dass Kabel-TV nach wie vor eine beliebte und wertvolle Option für viele Mieter in Deutschland bleibt. Dank des Angebots von Vodafone können diese Mieter auch nach der Gesetzesänderung weiterhin bequem und kostengünstig auf ihre gewohnten Fernsehprogramme zugreifen. Die Gesetzesänderung mag zwar eine Veränderung in der Abrechnung mit sich bringen, aber sie wird die Attraktivität von Kabel-TV nicht mindern. Die meisten Mieter werden weiterhin von den Vorzügen dieses bewährten Mediums profitieren können.